Lexikon -Vermögensschäden
Im Zusammenhang mit der Kfz- Haftpflicht zählen zu Vermögensschäden alle Schäden, die nicht direkt durch einen Unfall entstanden sind.
siehe:
| Startseite | Kontakt | Privat | Onlinerechner | Geldanlage | Gewerbe powered by Inveda.net |
Im Zusammenhang mit der Kfz- Haftpflicht zählen zu Vermögensschäden alle Schäden, die nicht direkt durch einen Unfall entstanden sind.
siehe: